Auto & Verkehr

Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
Montag, 22 November 2010
Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10
Für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gab es bis zum 30. April 2005 nur die Fahrzeugkategorien Personenkraftwagen und "andere Fahrzeuge", zu denen insbesondere Lastkraftwagen zählen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurden in Analogie zu § 23 Abs. 6a StVZO, der die Zuordnung von sog. Kombinationskraftwagen regelt, als Personenkraftwagen solche Wohnmobile eingeordnet, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 t nicht überschreitet. Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t stufte der Bundesfinanzhof dementsprechend als "anderes Fahrzeug" ein. § 23 Abs. 6a StVZO a. F. wurde mit Wirkung ab 1. Mai 2005 aufgehoben, so dass ein Lückenschluss im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungsgefüge durch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr möglich war. Nach einer Absprache der obersten Finanzbehörden der Länder wurde in den Bundesländern jedoch im Hinblick auf eine zu erwartende gesetzliche Neuregelung die bisherige Besteuerung zunächst "übergangsweise" fortgeführt.
Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10
Für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gab es bis zum 30. April 2005 nur die Fahrzeugkategorien Personenkraftwagen und "andere Fahrzeuge", zu denen insbesondere Lastkraftwagen zählen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurden in Analogie zu § 23 Abs. 6a StVZO, der die Zuordnung von sog. Kombinationskraftwagen regelt, als Personenkraftwagen solche Wohnmobile eingeordnet, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 t nicht überschreitet. Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t stufte der Bundesfinanzhof dementsprechend als "anderes Fahrzeug" ein. § 23 Abs. 6a StVZO a. F. wurde mit Wirkung ab 1. Mai 2005 aufgehoben, so dass ein Lückenschluss im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungsgefüge durch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr möglich war. Nach einer Absprache der obersten Finanzbehörden der Länder wurde in den Bundesländern jedoch im Hinblick auf eine zu erwartende gesetzliche Neuregelung die bisherige Besteuerung zunächst "übergangsweise" fortgeführt.
Fußball trifft Motorrad
Montag, 08 November 2010
Urteil. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold vom 20.10.2010 (Az.: 12 O 172/09) haben Verkehrsteilnehmer, die beim Passieren eines Sportplatzes von einem Ball getroffen werden, Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Laut ADAC kann sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Mitverschulden treffen.
Urteil. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold vom 20.10.2010 (Az.: 12 O 172/09) haben Verkehrsteilnehmer, die beim Passieren eines Sportplatzes von einem Ball getroffen werden, Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Laut ADAC kann sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Mitverschulden treffen.
EU-weite Bußgeldvollstreckung
Donnerstag, 28 Oktober 2010
Jetzt werden auch Auslandsknöllchen eingetrieben
Ab sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden. Der ADAC hat zum neuen Vollstreckungsabkommen die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt:
Ab welchem Betrag wird vollstreckt? Es werden Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt. Werden auch Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte vollstreckt? Nein. Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen. Im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen gelten nur im Tatortland.
Jetzt werden auch Auslandsknöllchen eingetrieben
Ab sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden. Der ADAC hat zum neuen Vollstreckungsabkommen die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt:
Ab welchem Betrag wird vollstreckt? Es werden Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt. Werden auch Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte vollstreckt? Nein. Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen. Im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen gelten nur im Tatortland.
Nächster Halt - Kultur
Dienstag, 26 Oktober 2010
Kurzgeschichten in der eurobahn - Auf "Spurensuche" in der RB 59 und der RB 89
Hamm. Zug fahren und vorgelesen bekommen - das erwartet die Fahrgäste der Linien RB 59 und RB 89 am 30.10. und 31.10.2010. Der Autor Nikolaus Schmid liest aus seinen spannenden Krimikurzgeschichten vor. Fahrgäste können an diesen beiden Tagen also mit dem Autor auf Spurensuche gehen.
Am 30.10.2010 werden in ausgewählten eurobahn-Zügen der Linie RB 59 "Hellweg-Bahn" Kurzgeschichten wie "Railway to hell" die Fahrgäste begeistern. Am 31.10.2010 ist der Autor in den einigen Zügen der Linie RB 89 "Ems-Börde-Bahn" unterwegs und geht mit Fahrgästen auf die Suche nach den Tätern. "Mit solchen Aktionen wollen wir die Zeit des Bahnfahrens den Reisenden noch angenehmer gestalten", so Marco Vogel, Pressesprecher der eurobahn. "Das Ziel ist dabei, dass wir noch mehr Menschen von den Vorteilen der öffentlichen Verkehrsmitteln überzeugen", so Vogel weiter.
Kurzgeschichten in der eurobahn - Auf "Spurensuche" in der RB 59 und der RB 89
Hamm. Zug fahren und vorgelesen bekommen - das erwartet die Fahrgäste der Linien RB 59 und RB 89 am 30.10. und 31.10.2010. Der Autor Nikolaus Schmid liest aus seinen spannenden Krimikurzgeschichten vor. Fahrgäste können an diesen beiden Tagen also mit dem Autor auf Spurensuche gehen.
Am 30.10.2010 werden in ausgewählten eurobahn-Zügen der Linie RB 59 "Hellweg-Bahn" Kurzgeschichten wie "Railway to hell" die Fahrgäste begeistern. Am 31.10.2010 ist der Autor in den einigen Zügen der Linie RB 89 "Ems-Börde-Bahn" unterwegs und geht mit Fahrgästen auf die Suche nach den Tätern. "Mit solchen Aktionen wollen wir die Zeit des Bahnfahrens den Reisenden noch angenehmer gestalten", so Marco Vogel, Pressesprecher der eurobahn. "Das Ziel ist dabei, dass wir noch mehr Menschen von den Vorteilen der öffentlichen Verkehrsmitteln überzeugen", so Vogel weiter.
ADAC gegen zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht
Donnerstag, 07 Oktober 2010
„Winterreifenpflicht“ Bestehende Regelung soll konkreter formuliert werden
Die durch das Urteil des OLG Oldenburg entstandene Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht" sollte nach Ansicht des ADAC so schnell wie möglich durch eine konkrete Formulierung beseitigt werden. Jedem Autofahrer muss deutlich werden, dass bei Eis, Schnee und Matsch Winter- oder Ganzjahresreifen größtmögliche Sicherheit bieten.
„Winterreifenpflicht“ Bestehende Regelung soll konkreter formuliert werden
Die durch das Urteil des OLG Oldenburg entstandene Rechtsunsicherheit in Sachen "Winterreifenpflicht" sollte nach Ansicht des ADAC so schnell wie möglich durch eine konkrete Formulierung beseitigt werden. Jedem Autofahrer muss deutlich werden, dass bei Eis, Schnee und Matsch Winter- oder Ganzjahresreifen größtmögliche Sicherheit bieten.


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