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Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
Freitag, 23 April 2010 | Autor: Dahmen Renate

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - IHK Lippe weist auf großzügige Sonderregelung für kommenden Sonntag hin

Detmold. Durch die Beeinträchtigung im Luftverkehr wegen des Vulkanausbruchs auf Island sind wesentliche Glieder in der Logistikkette unterbrochen worden. Um die Funktionsfähigkeit der Logistikkette schnellstmöglich wieder herzustellen, haben Bund und Länder beschlossen, Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für den kommenden Sonntag, 25. April 2010 großzügig und unbürokratisch zu regeln.

Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold weist darauf hin, dass die Genehmigungsbehörden sowie die Kontrolldienste deshalb angewiesen wurden, wie folgt zu verfahren:

1. Bei Transporten in Nordrhein-Westfalen wird der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung nicht benötigt.

2. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, kann diese ohne Dringlichkeitsprüfung erteilt werden.

Unternehmen aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo können Ausnahmegenehmigungen bei den jeweils zuständigen Stellen der Städte beantragen. Für alle anderen Städte und Gemeinden des Kreises Lippe werden Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot vom Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe erteilt.


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