Reisen

Urteil: Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten
Samstag, 05 Juni 2010
BGH vom 29. 04.2010 ( Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09)
In den Sommerferien noch nichts vor? Noch Restplätze frei für die Italien Freizeit 2010!
Freitag, 04 Juni 2010
Vom 16.08. bis 29.08. fährt das Bezirksjugendwerk der AWO/OWL mit Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren in die Toskana nach Marina di Donoratico.
Vom 16.08. bis 29.08. fährt das Bezirksjugendwerk der AWO/OWL mit Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren in die Toskana nach Marina di Donoratico.
Direkt am Meer in einem schattigen Pinienwald liegt der gut ausgestattete Campingplatz Etruria. Neben Beachsoccer, Sonnen, Baden und Relaxen stehen Ausflüge in toskanische Städte wie z.B. Pisa, Florenz und Siena auf dem Programm.
Einweihung neuer Geschäftsräumlichkeiten beim Spezialreiseveranstalter YAT Reisen
Mittwoch, 12 Mai 2010
Paderborn. Am vergangenen Freitag luden Dominik und Alexander Nolte, Geschäftsführer des in Paderborn ansässigen Spezialreiseveranstalters YAT Reisen, zur offiziellen Einweihung ihrer neuen Büroräume ein.
Vor mehr als 7 Jahren haben die beiden Unternehmer YAT Reisen gegründet, um Menschen mit geistigen wie auch körperlichen Behinderungen einen unvergesslichen Urlaub zu ermöglichen.
Vor mehr als 7 Jahren haben die beiden Unternehmer YAT Reisen gegründet, um Menschen mit geistigen wie auch körperlichen Behinderungen einen unvergesslichen Urlaub zu ermöglichen.
Flugticket bleibt grundsätzlich gültig, wenn Reisende eine Teilstrecke nicht antreten
Donnerstag, 29 April 2010
Verbraucherzentrale Bundesverband erstreitet Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs
Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa entschieden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Verbraucherzentrale Bundesverband erstreitet Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs
Eine Fluggesellschaft darf Reisende grundsätzlich nicht vom Rück- oder Weiterflug ausschließen, wenn sie den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa entschieden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Fluggast schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen, um sich einen Preisvorteil zu verschaffen.
Vierbeiner sind im Berghotel Astenkrone willkommen
Mittwoch, 21 April 2010
Freudiges Gebell statt trauriger Hundeaugen: Bello darf mit in Urlaub fahren
Winterberg. Herrchen und Frauchen packen die Koffer und auch Bello darf bald Urlaub machen. Nicht bei Freunden oder Bekannten, nicht in einer Hundepension, sondern im Familienverbund, am Wunschurlaubsort. In der Ferienwelt Winterberg können Hunde und ihre Besitzer ihre Ferien gemeinsam genießen und sich rundum wohlfühlen.
Wohin mit dem vierbeinigen Freund in den schönsten Wochen des Jahres? Dieses Problem kennen alle Hundehalter.
Winterberg. Herrchen und Frauchen packen die Koffer und auch Bello darf bald Urlaub machen. Nicht bei Freunden oder Bekannten, nicht in einer Hundepension, sondern im Familienverbund, am Wunschurlaubsort. In der Ferienwelt Winterberg können Hunde und ihre Besitzer ihre Ferien gemeinsam genießen und sich rundum wohlfühlen.
Wohin mit dem vierbeinigen Freund in den schönsten Wochen des Jahres? Dieses Problem kennen alle Hundehalter.


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